Online-Handelsregisterauszüge sollen bald rechtlich wirksam sein

Die Daten im elektronischen Handelsregister Zefix sollen auch in der elektronischen Form ihre rechtliche Wirkung haben. Dieser politische Vorstoss wurde nach dem Nationalrat heute auch vom Ständerat angenommen.

Damit die Daten eines Handelsregisterauszugs ihre Rechtswirkung entfalten, muss dieser heute auf Papier angefordert werden, als so genannter beglaubigter Handelsregisterauszug. Um solche Auszüge mit Rechtswirkung schneller zu erhalten und weniger Aufwände zu generieren, sollen diese bald auch elektronisch erhältlich sein. Konkret fordert die nun verabschiedete Motion den Bundesrat auf, die Handelsregisterverordnung und alle gesetzlichen Grundlagen anzupassen, damit die elektronischen Daten auf zefix.ch rechtlich wirksam sind.

Quelle: Schweizer Parlament/SDA