Nachdem die Eidgenössische Finanzkontrolle (EFK) im 2018 in einem Bericht festgehalten hat, dass eine einzige Applikation für die schweizerischen Handelsregister Einsparungen mit sich bringen, Bürokratie in Papierform reduzieren sowie Probleme bei der Übermittlung und Synchronisation von Daten verhindern würde, lehnt dies der Bundesrat nun ab.
In der Schweiz gibt es insgesamt 28 kantonale Handelsregisterämter (26 Kantone, wobei der Kanton Wallis drei Handelsregisterämter hat). Gemäss der Studie, die der Bundesrat als Basis für seinen negativen Bescheid nutzte, setzen die Deutschschweizer Kantone sowie die Kantone Wallis und Tessin die Software CR-Business von DV Bern AG ein, die Westschweizer Kantone die Software HR-Matic von AISO SA. Auf Ebene des Eidgenössischen Amts für das Handelsregister (EHRA) wird zudem der Zentrale Firmenindex (Zefix) genutzt. Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) wiederum gibt das Schweizerische Handelsamtsblatt (SHAB) heraus, welches als das offizielle Publikationsorgan der Eidgenossenschaft gilt.
Die Autoren der Studie kommen zum Schluss, dass eine Vereinheitlichung die heutigen Herausforderungen nicht selbstverständlich beseitigt, sondern dass mit anderen Massnahmen, namentlich im Bereich der Prozesse, diese Ziele erfüllt werden können.
Wegen den Resultaten der Studie und „nachdem auch in den parlamentarischen Beratungen zur Modernisierung des Handelsregisters kein politischer Wille zum Aufbau einer einheitlichen Informatikanwendung erkennbar war“, hat der Bundesrat sich nun dagegen entschieden, in die Autonomie der Kantone einzugreifen und eine Vereinheitlichung anzustreben.