Handelsregister: Erhöhte Bearbeitungszeit vor Quartalsende

Erfahrungsgemäss nehmen die Anmeldungen und Gesuche auf das Quartalsende stark zu. Müssen Geschäfte noch im ersten Semester eingetragen werden, empfiehlt sich frühzeitiges Handeln.

Die kantonalen Handelsregisterämtern sind jeweils per Ende März und September, aber vor allem Ende Juni und Ende Dezember mit mehr und häufig auch komplexeren Anmeldungen und Gesuchen konfrontiert. Das resultiert in einer längeren Bearbeitungszeit.

Dringende Geschäfte, die zwingend noch bis 30.06.2019 eingetragen werden sollen, müssen frühzeitig eingereicht werden. Die Fristen unterscheiden sich hier von Kanton zu Kanton. So gibt beispielsweise der Kanton St. Gallen als Deadline den 3. Juni an, die vermeintlich langsamen Berner schaffen es noch bis 21. Juni 2019. Generell gilt: je früher, umso besser.